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   VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18   

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VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18 (https://dejure.org/2019,22560)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.07.2019 - 6 B 4826/18 (https://dejure.org/2019,22560)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 6 B 4826/18 (https://dejure.org/2019,22560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7g BNotO
    Akteneinsicht; Ermessen; Ermessen; Ermessensreduktion auf null; Fachaufsicht; fehlerhafte Besetzung; Notarprüfung; Prüfungsausschuss; subjektiv-öffentliches Recht; verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Akteneinsicht; Verwaltungsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Alternativ ist in der jüngeren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Recht auch ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Akteneinsicht anerkannt, demzufolge die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem Prozessgrundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) ableitbaren Vorwirkungen auf das behördliche Verfahren und dessen Gestaltung es im Einzelfall rechtfertigen können, einen Auskunfts- und Informationsanspruch auch für den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens anzuerkennen, d.h. unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligtenstellung (BVerwG, Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46/02, NJW 2003, S. 2696 (2697)).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung von Verfahrenshandlungen darf nämlich für die Rechtsuchenden nicht zu unzumutbaren Nachteilen führen, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (BVerfG, Beschluss vom 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90, NJW 1991, S. 415 (416) betr.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Es kann dem Prüfling regelmäßig nicht zugemutet werden, auf unabsehbare Zeit, nämlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, bereits erarbeitetes Prüfungswissen auf dem aktuellen Stand zu halten (BVerfG, Beschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638.96 - NVwZ 1997, S. 479, Beschluss vom 12.03.1999 - 1 BvR 355.99 - NVwZ 1999, S. 866).
  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Vor diesem Hintergrund kann die von den Beteiligten aufgeworfene grundsätzliche Rechtsfrage dahinstehen, ob ein allgemeiner Grundsatz existiert, wonach es die rechtliche Wirksamkeit staatlicher Rechtsakte nicht berühren soll, wenn die Wirksamkeit der Bestellung des handelnden Staatsorgans in Frage gestellt ist, solange diese Bestellung nicht in dem hierfür vorgesehenen Verfahren widerrufen oder für ungültig erklärt worden ist, wobei der Widerruf oder die Ungültigkeiterklärung der Bestellung auch in diesem Fall nur ex nunc wirke (so: VG Karlsruhe, Urteil vom 04.03.2013 - 7 K 3335/11, juris Rn. 40 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Mit Blick auf die Aufgabenvielfalt des Verfahrensrechts ist dabei anerkannt, dass der erforderliche Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Verfahrensfehler und klägerischer Rechtsverletzung nur dann besteht, wenn im Gefüge der Verfahrenshandlungen gerade die einschlägige Verfahrensbestimmung eine Schutzaufgabe für die materiell-rechtliche Position des Klägers hat (VGH Mannheim, Beschluss vom 03.02.2014 - 9 S 885/13, juris Rn. 34).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Die abdrängende Sonderzuweisung an das Kammergericht gemäß § 111 Abs. 1 BNotO greift nicht ein, weil es sich beim streitgegenständlichen Rechtsstreit nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit "nach diesem Gesetz" bzw. "einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung" handelt, d.h. die Vornahme oder Aufhebung einer Amtshandlung nach der Bundesnotarordnung (BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 19/08, juris Rn. 12) oder der Notarfachprüfungsverordnung.
  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Es kann dem Prüfling regelmäßig nicht zugemutet werden, auf unabsehbare Zeit, nämlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, bereits erarbeitetes Prüfungswissen auf dem aktuellen Stand zu halten (BVerfG, Beschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638.96 - NVwZ 1997, S. 479, Beschluss vom 12.03.1999 - 1 BvR 355.99 - NVwZ 1999, S. 866).
  • VG Karlsruhe, 08.12.2014 - 1 K 3388/14

    Kein isoliertes Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Obgleich die Gewährung von Akteneinsicht hiernach grundsätzlich als Verfahrenshandlung einzustufen ist (z.B. VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.12.2014 - 1 K 3388/14, BeckRS 2015, 40569, LS), gilt im vorliegenden Fall etwas Anderes, weil die Verweigerung der Akteneinsicht durch den Antragsgegner keine dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer zurechenbare Maßnahme des Prüfungsverfahrensrechts darstellt.
  • OVG Brandenburg, 25.04.1995 - 1 A 24/94

    Klage Dritter auf kommunalaufsichtliche Genehmigung von Grundstücksgeschäften

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Auch insofern ist jedoch anerkannt, dass die Tätigkeit von Rechts- und Fachaufsichtsbehörden grundsätzlich nicht im Interesse des hiervon u.U. mittelbar betroffenen Einzelnen erfolgt, sondern im öffentlichen Interesse (siehe z.B. für kommunale Rechtsaufsicht: OVG Bbg, Beschluss vom 25.04.1995 - 1 A 24/94; Rn. 24 ff.; für hochschulinterne oder staatliche Rechtsaufsicht: OVG Hamburg, Beschluss vom 03.03.1997 - Bf III 16/95, juris Rn. 56 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1994 - 3 L 585/92

    Klageart; Nichtbestehen einer Prüfung; Zuständigkeit; Bezirksregierung;

    Auszug aus VG Hannover, 24.07.2019 - 6 B 4826/18
    Ein unzulässiger Einfluss auf diese Wertungen und damit auf das Recht des Kandidaten auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) liegt dann vor, wenn jemand auf das Ergebnis von Wertungen Einfluss nimmt, der dem Prüfungsausschuss nach den vorgegebenen Regelungen nicht angehören soll (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 25.07.1994 - 3 L 585/92, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2010 - 10 M 13.09

    Prozesskostenhilfebeschwerde; Abschlussprüfung als Fotomedienlaborant vor IHK;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1995 - 22 B 14/95

    Neubewertung einer Hausarbeit; Übungsschein

  • VG Düsseldorf, 18.03.2010 - 15 L 271/10

    Anspruch auf Zulassung zur mündlichen Prüfung im zweiten juristischen

  • OVG Hamburg, 03.03.1997 - Bf III 16/95
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